Der Himmel ist die Leinwand und Feuer unsere FarbeFiretainment

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Die hier nachfolgend präsentierten Seiten  von FIRETAINMENT verstehen sich als reine Hobbyseiten.  Diese Seiten haben den Anspruch, die Kunst der Darstellung von Feuerwerken dem Interessierten näher zu bringen. So wird  Interessantes und Wissenswertes dargestellt, wenn die Idee gereift ist, ein Feuerwerk selbst abzubrennen oder abbrennen zu lassen. 

Auch der Austausch über Fachthemen mit anderen Pyrotechnikern ist ausdrücklich erwünscht und wird angestrebt. Insbesondere soll hier das althergebrachte Handwerk der Feuerwerkskunst im Rahmen der Brauchtumspflege ein Forum erhalten. Alle sich aus diesem Ansinnen ergebenden Handlungen, wie beispielsweise das gelegentliche Abbrennen von Lustfeuerwerken,  haben keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern orientieren sich ausschließlich an dem vorweg formulierten Leitbild.

 

Natürlich kann ein Feuerwerk, anlässlich eines runden Geburtstages, einer Hochzeit, einer Betriebsfeier/-eröffnung schnell und unkompliziert abgefeuert werden, wenn  entsprechende „Reserven“ von der Silvesterparty angezündet werden.   Diese Vorgehensweise ist jedoch illegal und ruft, gerade in dicht besiedelten Ballungsgebieten, schnell die Polizei  auf den Plan.

 

Wer außerhalb des Jahreswechsels trotzdem legal ein Feuerwerk abbrennen möchte, hat zwei Möglichkeiten. Entweder beauftragt er einen ausgebildeten Pyrotechniker oder er stellt selbst einen Antrag bei der zuständigen Behörde (in Berlin ist es das  Ordnungsamt des jeweiligen Bezirkes). Bei der zweiten Variante darf jedoch nur handelsübliches Silvesterfeuerwerk abgebrannt werden. Großfeuerwerkskörper dürfen nur von  einem Pyrotechniker verwendet werden.

 

Alle erforderlichen Unterlagen müssen dem Amt spätestens 14 Tage vor dem Abbrennen des Feuerwerkes vorliegen.  Bei bestimmten Örtlichkeiten (z.B. im Nahbereich eines Flughafens) muss sogar eine Frist von 4 Wochen eingehalten werden. In der Regel erhebt das Amt für die Prüfung Gebühren, die jedoch überschaubar bleiben.

 

 

Eine entsprechende Choreografie der einzelnen Feuerwerkseffekte durch das Anzünden von Hand ist in den meisten Fällen unmöglich und dem Zuschauer erscheint der Zündler eher als „wild umherhoppelndes Kaninchen“, wenn er mit seinem Feuerzeug oder Zündlicht von Effekt zu Effekt springt.

 

Im professionellen Bereich wird Feuerwerk überwiegend mittels elektrischer Anzündpillen entzündet. Dadurch ist eine exakte Ansteuerung jedes einzelnen Feuerwerkskörpers, insbesondere bei musikalischer Begleitung, möglich. 

 

Über das SprengG (Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe) ist festgelegt, wann ein Feuerwerk beendet sein muss:

 

Das Feuerwerk muss spätestens um 22 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ), in den Monaten Mai, Juni und Juli um 22.30 Uhr (MEZ), beendet sein. Während der Zeiten in denen die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) als gesetzliche Zeit vorgeschrieben ist, muss das Feuerwerk spätestens um 22.30 Uhr (MESZ), in den Monaten Mai, Juni und Juli spätestens um 23.00 Uhr (MESZ) beendet sein.

 

Wird ein Groß-/Höhenfeuerwerk geplant, so müssen, ebenfalls über die Regelungen des SprengG, bestimmte Sicherheitsabstände zwischen den Feuerwerkskörpern und den Zuschauern eingehalten werden. Es ist also immer von den örtlichen Gegebenheiten abhängig, welche Art von Feuerwerkskörpern überhaupt eingesetzt werden kann. Ein professionell arbeitender Pyrotechniker wird, sofern ihm die Örtlichkeit für ein Feuerwerk nicht bekannt ist, immer eine Ortsbesichtigung während der Planungsphase durchführen.